Eingangsstempel |
An das
Amt der Salzburger Landesregierung
Familie und Generationen
Postfach 527,
Auskunft:
Tel.
Antrag auf Förderung des Landes Salzburg für
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Familienname |
Vorname |
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Geb. Datum |
Familienbeihilfenbezug |
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Schule |
Art und Datum der Schulveranstaltung |
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Klasse |
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Angaben zum antragstellenden Elternteil
Familienname |
Vorname |
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Geb. Datum |
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Familienstand |
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ledig verheiratet verwitwet geschieden Lebensgemeinschaft getrennt lebend |
Aktuelle Tätigkeit |
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selbständig ArbeiterIn Angest. LandwirtIn Hausfrau/mann SchülerIn/StudentIn Karenz arbeitslos/Notstandshilfe geringfügig beschäftigt Pensionsbezug Sonstiges |
Derzeitige
Postanschrift (Straße, Haus-Nr.) |
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Postleitzahl/Ort
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Telefon
(Erreichbarkeit tagsüber) |
Familienname |
Vorname |
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Geb. Datum |
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Aktuelle Tätigkeit |
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selbständig ArbeiterIn Angest. LandwirtIn Hausfrau/mann SchülerIn/StudentIn Karenz arbeitslos/Notstandshilfe geringfügig beschäftigt Pensionsbezug Sonstiges |
Angaben, über weitere im gemeinsamen Haushalt lebende
Kinder
Familienname |
Vorname |
Geb. Datum |
Familienbeihilfenbezug |
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ja nein |
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ja nein |
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ja nein |
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ja nein |
Kontoinhaber |
Bank |
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BIC |
IBAN |
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ACHTUNG!
Wenn ja, bei
welchen Stellen? |
Höhe der
Unterstützung |
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Erforderliche Unterlagen
(dem Antrag bitte beilegen!)
1.
Nachweis des Familieneinkommens
Das Familiennettoeinkommen ist die Summe aller
Nettoeinkünfte der im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebenden Eltern bzw.
Elternteil; bei Lebensgemeinschaften die Summe der Einkünfte von Elternteil und
LebensgefährtIn.
a) ArbeiterIn/Angestellte/geringfügig Beschäftigte
aktuelles Einkommen (LOHNZETTEL der der Antragstellung vorangegangenen drei Kalendermonate).
b) Bei LandwirtInnen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden:
letzter land- und forstwirtschaftlicher
Einheitswertbescheid, besteht ein Nebenerwerb oder Saisonarbeit, die aktuellen
Lohnzettel.
c) Bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden (selbständig Erwerbstätige)
vollständiger Einkommenssteuerbescheid über das
letzte veranlagte Kalenderjahr (max. 2 Jahre alt).
d) Nachweis über sonstige Bezüge, die als Einkommen gelten:
Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld,
Unterhaltsleistungen (Alimente – aktueller
Kontoauszug, Witwen- und Waisenpension, etc.), Krankengeld,
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Sozialhilfe, Pflegegeld für Pflegekinder,
Unfallrente. (Bei Bezug von
Notstandshilfe, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld
ist in jedem Fall eine Tagsatzbestätigung vorzulegen).
2.
Informationsblatt der Schule über
die Art und den Zeitpunkt der Schulveranstaltung, sowie die Höhe der zu finanzierenden
Eigenleistung.
3.
Wurden die für die
Schulveranstaltung anfallenden Kosten bereits bezahlt:
n
Zahlungsbestätigung
der Schule auf Schulpapier, bzw. mit Schulstempel versehen oder
n
Kontoauszug,
auf welchem die Abbuchung des Zahlungsbetrages ersichtlich ist oder
n
Zahlschein/Erlagscheinabschnitt
– vom Geldinstitut als "bezahlt"
bestätigt (kein "SB"-Beleg!!!)
Wurden die Kosten für
die Schulveranstaltung noch nicht bezahlt, wird die Bankverbindung der Schule benötigt, auf
welche der Betrag überwiesen werden soll.
4.
Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe für Ihre Kinder (z. B. aktueller Kontoauszug)
Als
Antragstellerin/Antragsteller erkläre ich hiermit, dass (g) die Richtlinien des Landes Salzburg mir bekannt und für mich
rechtsverbindlich sind. (h) die im Antrag gemachten Angaben der Realität entsprechen, vollständig
sind und ich eine auf Grund unrichtiger
Angaben erhaltene Förderung des Landes Salzburg unverzüglich zurückzuzahlen
(i) ich einer Überprüfung der von mir gemachten Angaben durch das Amt
der Salzburger Landesregierung zustimme. (j) ich mit der automationsunterstützten Datenverarbeitung gemäß den
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einverstanden bin. (k) ich bereit bin, den Organen des Landes
Salzburg, insbesondere auch dem Salzburger Landesrech-nungshof die
Einsichtnahme in die Gebarungsunterlagen zu gewähren. ich eine Bankverbindung
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Datum |
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Unterschrift der Antragstellerin/des
Antragstellers |
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Förderungsvoraussetzungen:
Anspruchsberechtigt
sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller
Schulformen im Bundesland Salzburg, wobei eine nach Familiengröße
unterschiedliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf.
Gefördert
werden Schulveranstaltungen jeglicher Art. Die Förderung des Landes Salzburg
wird nur auf Antrag gewährt und gilt für Schulveranstaltungen des laufenden
Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Familiennettoeinkommen:
Das
Familiennettoeinkommen im Sinne dieser Richtlinien ist die Summe aller
Nettoeinkünfte der im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebenden Eltern bzw.
Elternteil; bei Lebensgemeinschaften die Summe der Einkünfte von Elternteil und
LebensgefährtIn.
Als
Einkommen gilt grundsätzlich das durchschnittliche aktuelle Einkommen
(errechnet sich aus den Einkünften der
der Antragstellung vorangegangenen 3 Kalendermonate).
Zu den
Einkünften sind allenfalls hinzuzurechnen: Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld,
Arbeitslosengeld, Unterhaltsleistungen für Kinder (Alimente, Waisenpension),
Sozialhilfe für den Lebensunterhalt, Notstandshilfe, Krankengeld, Pflegegeld
für Pflegekinder.
Nicht zum
Einkommen zählen: Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen/Alimentationszahlungen
an ein nicht haushaltsangehöriges Kind oder einen früheren Partner, Mietzins-
und Wohnbeihilfen.
Einkommensobergrenze:
Diese
beträgt bei Familien mit einem Kind € 1.454,91 (netto, ohne Familienbeihilfe) – zuzüglich € 447,66 für jedes weitere unversorgte
Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei AlleinerzieherInnen mit
einem Kind beträgt die Einkommensgrenze € 1.119,16 (netto, ohne Familienbeihilfe) – zuzüglich € 447,66 für jedes weitere unversorgte
Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.
Höhe der Förderung:
Bei
Unterschreitung einer familientypspezifischen Einkommensobergrenze wird pro Kalenderjahr (für Schulveranstaltungen
des laufenden Kalenderjahres) eine
Förderung im Ausmaß von höchstens
€ 220,-- pro im gemeinsamen Haushalt gemeldetem/r SchülerIn gewährt, welche für
eine, bzw. mehrere Schulveranstaltungen verwendet werden kann. Diese Förderung
darf von Dritten nicht gepfändet und nicht in das pfändbare Einkommen
eingerechnet werden.
Rückzahlung der Förderung:
Ungebührlich
bezogene Förderungsbeträge sind zurückzuzahlen. (z. B. Nichtbekanntgabe von Förderungen anderer Institutionen für diese
Schulveranstaltung, ebenso wenn die beabsichtigte Schulveranstaltung nicht
stattfindet, bzw. wenn an der Schulveranstaltung nicht teilgenommen wurde).
Die Summe der Förderungen darf den Betrag der Eigenleistung nicht übersteigen.
Auszahlungsmodus:
Die
Förderung wird nach Überprüfung und Genehmigung durch das Referat für Familie
und Generationen bei bereits erfolgter Bezahlung der Eigenleistung auf
das Girokonto der Antragstellerin/des Antragstellers überwiesen. Ist die
Eigenleistung noch nicht bezahlt erfolgt die Anweisung auf das Konto der
Schule.
Antragstellung:
Die Antragstellung
erfolgt mittels Antrag beim Referat für Familie und Generationen des Landes
Salzburg.
ACHTUNG!
Familieneinkommen |
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AntragstellerIn |
Ehegatte/in, |
Gewichtungsfaktor beträgt: 1. für den/die AntragstellerIn 1,0 - als
AlleinerzieherIn
1,2 2. für jeden 2. Erwachsenen (Ehepartner/LebensgefährtIn) 0,8 3. für jedes unversorgte Kind, das im gemeinsamen
Haushalt lebt 0,8 |
Durchschnitts- |
€ |
€ |
Sonstiges |
€ |
€ |
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Einkommensobergrenze:
€ |
Gesamteinkommen: |
€ |