Eingangsstempel

 

An das

Amt der Salzburger Landesregierung

Familie und Generationen

Postfach 527, A-5010 Salzburg

Auskunft: Tel. (0662) 8042-5435 od. 5436

 

 

Antrag auf Förderung des Landes Salzburg für
Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres

 

(Antragstellung innerhalb des Kalenderjahres, in dem die Schulveranstaltung stattfindet –

bis spätestens 23.12. inkl. aller Unterlagen)

                                                                                                                                                           Zutreffendes bitte ankreuzen!

 

Angaben zu der Schülerin/dem Schüler, für welche/n der Zuschuss beantragt wird          

 

Familienname

Vorname

     

     

Geb. Datum

Familienbeihilfenbezug

     

 ja     nein

Schule

Art und Datum der Schulveranstaltung

     

     

Klasse

     

 

 

Angaben zum antragstellenden Elternteil

 

Familienname

Vorname

     

     

Geb. Datum

     

Familienstand

 

 

 ledig              verheiratet                verwitwet          geschieden           Lebensgemeinschaft        getrennt lebend

 

Aktuelle Tätigkeit

 

 

 selbständig            ArbeiterIn              Angest.              LandwirtIn          Hausfrau/mann            SchülerIn/StudentIn

 Karenz             arbeitslos/Notstandshilfe            geringfügig beschäftigt               Pensionsbezug               Sonstiges

 

Derzeitige Postanschrift (Straße, Haus-Nr.)

     

Postleitzahl/Ort

Telefon (Erreichbarkeit tagsüber)

     

     

 

Angaben zum/zur im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten/in, Lebensgefährten/in

 

Familienname

Vorname

     

     

Geb. Datum

     

Aktuelle Tätigkeit

 

 

 selbständig            ArbeiterIn              Angest.              LandwirtIn          Hausfrau/mann            SchülerIn/StudentIn

 Karenz             arbeitslos/Notstandshilfe            geringfügig beschäftigt               Pensionsbezug               Sonstiges

 

 

Angaben, über weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder

 

Familienname

Vorname

Geb. Datum

Familienbeihilfenbezug

     

     

     

      ja                nein

     

     

     

      ja                nein

     

     

     

      ja                nein

     

     

     

      ja                nein

     

     

     

      ja                nein

 

Bankverbindung der Familie

ODER  Bankverbindung der Schule (wenn der Betrag auf ein Schulkonto überwiesen werden soll)        

 

Kontoinhaber

Bank

     

     

BIC

IBAN

     

     

 

 

ACHTUNG!

 

Wurde für die oben genannte Schulveranstaltung bereits bei einer anderen Stelle um Unterstützung angesucht? (z. B. Magistrat Salzburg Schulamt, Landesschulrat, Gemeinde, etc.)                                        

 

      ja

      nein

Wenn ja, bei welchen Stellen?

Höhe der Unterstützung

     

     

 

 


Erforderliche Unterlagen (dem Antrag bitte beilegen!)

 

1.        Nachweis des Familieneinkommens

Das Familiennettoeinkommen ist die Summe aller Nettoeinkünfte der im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebenden Eltern bzw. Elternteil; bei Lebensgemeinschaften die Summe der Einkünfte von Elternteil und LebensgefährtIn.

 

a)    ArbeiterIn/Angestellte/geringfügig Beschäftigte

aktuelles Einkommen (LOHNZETTEL der der Antragstellung vorangegangenen drei Kalendermonate).

 

b)    Bei LandwirtInnen, die nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden:

letzter land- und forstwirtschaftlicher Einheitswertbescheid, besteht ein Nebenerwerb oder Saisonarbeit, die aktuellen Lohnzettel.

 

c)     Bei Personen, die zur Einkommenssteuer veranlagt werden  (selbständig Erwerbstätige)

vollständiger Einkommenssteuerbescheid über das letzte veranlagte Kalenderjahr (max. 2 Jahre alt).

 

d)    Nachweis über sonstige Bezüge, die als Einkommen gelten:

Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltsleistungen (Alimente – aktueller Kontoauszug, Witwen- und Waisenpension, etc.), Krankengeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Sozialhilfe, Pflegegeld für Pflegekinder, Unfallrente. (Bei Bezug von Notstandshilfe, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Wochen- und Kinderbetreuungsgeld ist in jedem Fall eine Tagsatzbestätigung vorzulegen).

 

2.        Informationsblatt der Schule über die Art und den Zeitpunkt der Schulveranstaltung, sowie die Höhe der zu finanzierenden Eigenleistung.

 

3.        Wurden die für die Schulveranstaltung anfallenden Kosten bereits bezahlt:

n     Zahlungsbestätigung der Schule auf Schulpapier, bzw. mit Schulstempel versehen oder

n     Kontoauszug, auf welchem die Abbuchung des Zahlungsbetrages ersichtlich ist oder

n     Zahlschein/Erlagscheinabschnitt – vom Geldinstitut als "bezahlt" bestätigt (kein "SB"-Beleg!!!)

 

Wurden die Kosten für die Schulveranstaltung noch nicht bezahlt, wird die Bankverbindung der Schule benötigt, auf welche der Betrag überwiesen werden soll.

 

4.        Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe für Ihre Kinder (z. B. aktueller Kontoauszug)

 

 

 

Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers                                        

 

Als Antragstellerin/Antragsteller erkläre ich hiermit, dass

 

(g) die Richtlinien des Landes Salzburg mir bekannt und für mich rechtsverbindlich sind.

(h) die im Antrag gemachten Angaben der Realität entsprechen, vollständig sind und ich eine auf Grund unrichtiger Angaben erhaltene Förderung des Landes Salzburg unverzüglich zurückzuzahlen
habe.

(i)  ich einer Überprüfung der von mir gemachten Angaben durch das Amt der Salzburger Landesregierung zustimme.

(j)  ich mit der automationsunterstützten Datenverarbeitung gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, einverstanden bin.

(k) ich bereit bin, den Organen des Landes Salzburg, insbesondere auch dem Salzburger Landesrech-nungshof die Einsichtnahme in die Gebarungsunterlagen zu gewähren. ich eine Bankverbindung
angegeben habe über die ausschließlich ich als AntragstellerIn verfügungsberechtigt bin.

 

 

     

 

      

 

 

Datum

 

Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers

 

 


Auszug aus den Richtlinien Schulveranstaltungen

 

Förderungsvoraussetzungen:

Anspruchsberechtigt sind Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen im Bundesland Salzburg, wobei eine nach Familiengröße unterschiedliche Einkommensgrenze nicht überschritten werden darf.

Gefördert werden Schulveranstaltungen jeglicher Art. Die Förderung des Landes Salzburg wird nur auf Antrag gewährt und gilt für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Familiennettoeinkommen:

Das Familiennettoeinkommen im Sinne dieser Richtlinien ist die Summe aller Nettoeinkünfte der im gemeinsamen Haushalt mit den Kindern lebenden Eltern bzw. Elternteil; bei Lebensgemeinschaften die Summe der Einkünfte von Elternteil und LebensgefährtIn.

Als Einkommen gilt grundsätzlich das durchschnittliche aktuelle Einkommen (errechnet sich aus den Einkünften der der Antragstellung vorangegangenen 3 Kalendermonate).

Zu den Einkünften sind allenfalls hinzuzurechnen: Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsleistungen für Kinder (Alimente, Waisenpension), Sozialhilfe für den Lebensunterhalt, Notstandshilfe, Krankengeld, Pflegegeld für Pflegekinder.

Nicht zum Einkommen zählen: Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen/Alimentationszahlungen an ein nicht haushaltsangehöriges Kind oder einen früheren Partner, Mietzins- und Wohnbeihilfen.

 

Einkommensobergrenze:

Diese beträgt bei Familien mit einem Kind € 1.454,91 (netto, ohne Familienbeihilfe) – zuzüglich € 447,66 für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei AlleinerzieherInnen mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze € 1.119,16 (netto, ohne Familienbeihilfe) – zuzüglich € 447,66 für jedes weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.

Höhe der Förderung:

Bei Unterschreitung einer familientypspezifischen Einkommensobergrenze wird pro Kalenderjahr (für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres)  eine Förderung im  Ausmaß von höchstens
€ 220,-- pro im gemeinsamen Haushalt gemeldetem/r SchülerIn gewährt, welche für eine, bzw. mehrere Schulveranstaltungen verwendet werden kann. Diese Förderung darf von Dritten nicht gepfändet und nicht in das pfändbare Einkommen eingerechnet werden.

Rückzahlung der Förderung:

Ungebührlich bezogene Förderungsbeträge sind zurückzuzahlen. (z. B. Nichtbekanntgabe von Förderungen anderer Institutionen für diese Schulveranstaltung, ebenso wenn die beabsichtigte Schulveranstaltung nicht stattfindet, bzw. wenn an der Schulveranstaltung nicht teilgenommen wurde). Die Summe der Förderungen darf den Betrag der Eigenleistung nicht übersteigen.

Auszahlungsmodus:

Die Förderung wird nach Überprüfung und Genehmigung durch das Referat für Familie und Generationen bei bereits erfolgter Bezahlung der Eigenleistung auf das Girokonto der Antragstellerin/des Antragstellers überwiesen. Ist die Eigenleistung noch nicht bezahlt erfolgt die Anweisung auf das Konto der Schule.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt mittels Antrag beim Referat für Familie und Generationen des Landes Salzburg.

 

 

ACHTUNG!

 

Dies ist nur vom Amt auszufüllen!                                                              

 

Familieneinkommen

 

AntragstellerIn

Ehegatte/in,
Lebensgefährte/in

Gewichtungsfaktor beträgt:

1. für den/die AntragstellerIn                    1,0

    - als AlleinerzieherIn                             1,2

2. für jeden 2. Erwachsenen

    (Ehepartner/LebensgefährtIn)              0,8

3. für jedes unversorgte Kind, das

    im gemeinsamen Haushalt lebt              0,8

Durchschnitts-
einkommen

Sonstiges

Einkommensobergrenze:   

Gesamteinkommen: